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Apostille
Überbeglaubigung, Legalisierung, Auslandsbeglaubigung
Sollten Sie ebenfalls die Apostille bzw. Überbeglaubigung oder Legalisierung (Auslandsbeglaubigung) für Ihre beglaubigten Übersetzungen benötigen, können wir Ihnen dabei behilflich sein. Der gerichtliche Vorgang kann je nach Gericht zwischen zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Sie uns dann gleichzeitig mit der Einholung der Apostille bzw. Überbeglaubigung oder Legalisierung beauftragen, können wir durch die unmittelbare Übersendung der beglaubigten Übersetzungen und Antragsstellung die Gesamtdauer verkürzen.
Nach der Apostille usw. können die Übersetzungen je nach Ihrem Wunsch direkt vom Gericht an Ihre Anschrift versendet oder nach Terminvereinbarung in unserem Büro in Duisburg abgeholt werden.
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