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Welche Übersetzungen gelten als beglaubigte Übersetzungen?
Welche beglaubigte (*beeidigte /bestätigte) Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt?
In Deutschland gilt eine Übersetzung dann als eine beglaubigte oder beeidigte Übersetzung (Fachsprachlich: "Bestätigte Übersetzung"), wenn sie durch einen Übersetzer bestätigt und bescheinigt wurde, der von einem der folgenden Gerichte seiner Region als Übersetzer für diese Sprache beeidigt bzw. ermächtigt worden ist:
Oberlandesgericht (OLG)
(in manchen Bundesländern wie Niedersachsen oder Bayern) Landgericht (LG)
Alle durch die Übersetzer des Pars Lingua angefertigten beglaubigten Übersetzungen gehören zu diesen Kategorien und sind gemäß § 142 Abs. 3 ZPO von allen Behörden und Gerichten anerkannt.
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