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Militärbefreiungs- oder Entlassungskarte

Bei Pars Lingua bieten wir professionelle und beglaubigte Übersetzungen von iranischen Dokumenten vom Persischen ins Deutsche an. Unsere Dienstleistungen werden von einem Team erfahrener und offiziell anerkannter Übersetzer erbracht, die von den obersten Gerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Alle Übersetzungen bei Pars Lingua sind offiziell beglaubigt und von anerkannten Behörden und Institutionen akzeptiert.

Pars Lingua ist das erste Online-Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen in Deutschland, das eine einfache und weitreichende Zugänglichkeit für offizielle Übersetzungen vom Persischen bietet. Mit unserem fortschrittlichen Online-System können Kunden problemlos offizielle Übersetzungen verschiedener Dokumente wie Befreiungskarten oder Wehrdienstbescheinigungen erhalten. Dieses einzigartige System ist speziell für öffentliche iranische Dokumente konzipiert und ermöglicht es Ihnen, den Übersetzungsprozess mit nur wenigen einfachen Klicks zu starten. Sollten Ihre Dokumente nicht in unserem Online-System verfügbar sein, können Sie einfach Ihre PDF-Dateien hochladen, das separate Formular ausfüllen und mit dem Erhalt eines Preisangebots den Online-Übersetzungsprozess beginnen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Beglaubigte Übersetzungen einfach und bequem online beauftragen
Von Anfang bis Ende in nur 4 Schritten

1. Angebotsanfrage

Sie können den Kostenvoranschlag für die beglaubigte Übersetzung iranischer öffentlicher Dokumente einfach und schnell online durchführen, indem Sie den Online-Kostenrechner von Pars Lingua verwenden. Geben Sie den Dokumententyp, die Anzahl der Dokumente sowie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein. Ohne persönlichen Besuch erhalten Sie innerhalb weniger Minuten einen Kostenvoranschlag.

Für andere Dokumente können Sie diese einfach als PDF-Dateien über das andere Formular hochladen und ein kostenloses Angebot erhalten.

2. Bestellbestätigung / Dokumente hochladen

Sie sind nur ein Schritt von der Auftragserteilung entfernt.
Wenn Sie den Kostenvoranschlag annehmen und uns Ihren Übersetzungsauftrag erteilen möchten, bereiten Sie bitte die PDF-Dateien Ihrer Unterlagen vor laden Sie diese über den Link in der Angebotsmail hoch.
Wir werden Ihre Unterlagen überprüfen. Falls die Unterlagen mit Ihrer Anfrage übereinstimmen, werden wir Ihnen eine weitere E-Mail zur Auftragsbestätigung übersenden! Sie werden Schritt für Schritt begleitet.

3. Auftragserfüllung

Wir fertigen Ihren gewünschten Übersetzungsauftrag innerhalb der angegebenen Frist an und halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden. Sie können uns jederzeit per Chat, E-Mail oder über das Kundenportal direkt kontaktieren.
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen höheren Behörden und Gerichten anerkannt.

4. Lieferung der Übersetzung

Beglaubigte Übersetzungen werden deutschlandweit (auf Wunsch auch europaweit) per Post versendet. Bei Online-Bestellungen ist der Versand innerhalb Deutschlands kostenlos.
Zunächst erhalten Sie eine digitale PDF-Version Ihrer beglaubigten Übersetzung, damit Sie alles vor dem Versand überprüfen können. Anschließend wird die beglaubigte Übersetzung in Papierform per Post zugestellt.
Um eine beglaubigte Übersetzung zu erhalten, müssen Sie lediglich eine Angebotsanfrage stellen. Sie werden dann Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet.

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