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Gerichtsurteile

Bei Pars Lingua können Sie professionelle und beglaubigte Übersetzungsdienste für iranische Dokumente ins Deutsche in Anspruch nehmen. Insbesondere im sensiblen Bereich der Übersetzung von rechtlichen Dokumenten und Gerichtsbeschlüssen bieten wir Ihnen zuverlässige und professionelle Dienstleistungen an. Darüber hinaus bietet Pars Lingua auch beglaubigte Übersetzungen anderer iranischer Dokumente wie Geschäftsunterlagen, Geburtsurkunden, Bildungsunterlagen, Heirats- und Scheidungsdokumente ins Deutsche an.

Bei Pars Lingua wird die Übersetzung Ihrer Dokumente unter Berücksichtigung spezifischer Merkmale der beglaubigten Übersetzung sorgfältig durchgeführt. Wir achten darauf, alle wichtigen Details und Inhalte Ihrer Dokumente vollständig zu erhalten, denn eine beglaubigte Übersetzung ist mehr als nur ein Teil des Dokuments.

Als erstes Online-Übersetzungszentrum für offizielle persische Dokumente in Deutschland bieten wir Ihnen einen vollständigen Online-Zugang zu beglaubigten Übersetzungsdiensten. Die Kosten für die Übersetzung von Dokumenten variieren je nach Art und Umfang der Dokumente. Sie können den Übersetzungsprozess online starten, indem Sie Ihre PDF-Dokumente über das untenstehende Formular hochladen und ein individuelles Preisangebot erhalten.

Darüber hinaus wird Ihre Privatsphäre bei Pars Lingua vollständig respektiert und geschützt. Daher ist die beglaubigte Übersetzung iranischer Dokumente in Deutschland mit Pars Lingua schnell, präzise und vertrauenswürdig.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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