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Dari-Dokumente

Pars Lingua ist stolz darauf, ein spezialisiertes Übersetzungsbüro für die beglaubigte Übersetzung von Dokumenten aus dem Dari ins Deutsche zu sein. Mit Hilfe des unten stehenden Formulars können Sie ganz einfach den Übersetzungsprozess online starten, indem Sie Ihre PDF-Dokumente hochladen und ein individuelles Angebot erhalten.

Unser Übersetzungszentrum verfügt über erfahrene und spezialisierte offizielle Übersetzer, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Alle beglaubigten Übersetzungen von Pars Lingua werden von renommierten Institutionen und Behörden akzeptiert.

Wir sind das erstes Übersetzungsbüro für Dari und Persisch in Deutschland, das seinen Kunden den vollständigen Online-Zugang zu allen Phasen des beglaubigten Übersetzungsprozesses ermöglicht. Wir achten sorgfältig auf Details und Merkmale des Originaltextes bei der Übersetzung afghanischer Dokumente. Eine beglaubigte Übersetzung ist nur ein Teil des Dokuments, daher müssen alle offiziellen Übersetzungen vollständig sein.

Unsere offiziellen Übersetzer bei Pars Lingua führen die Übersetzung afghanischer Dokumente mit Genauigkeit und Professionalität durch, basierend auf ihrer Erfahrung und sprachlichen Expertise.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

1. Angebotsanfrage

2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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