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Immobilienunterlagen

Beglaubigte Übersetzung afghanischer Dokumente - Professionell und zuverlässig

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Immobilienunterlagen ins Deutsche benötigen, ist Pars Lingua Ihr spezialisiertes Übersetzungszentrum für offizielle Übersetzungen afghanischer Dokumente. Bei Pars Lingua legen wir großen Wert auf Präzision und Aufmerksamkeit zum Detail des Originaltextes. Eine beglaubigte Übersetzung muss vollständig sein und nur ein Teil des Dokuments wird nicht akzeptiert.

Pars Lingua arbeitet mit offiziellen und erfahrenen Übersetzern zusammen, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Beglaubigte Übersetzungen von Pars Lingua werden von allen renommierten Behörden und Institutionen anerkannt.

Wir sind stolz darauf, Ihnen mitteilen zu können, dass Pars Lingua das erste offizielle Übersetzungszentrum für Persisch und Dari in Deutschland ist, das Ihnen einen vollständig online-basierten Zugang zu allen Phasen des beglaubigten Übersetzungsprozesses bietet. Über das folgende Formular können Sie problemlos Ihre PDF-Dokumente hochladen und den Übersetzungsprozess online starten, nachdem Sie ein individuelles Angebot erhalten haben.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

1. Angebotsanfrage

2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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