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Medizinische Unterlagen

Beglaubigte Übersetzung medizinischer Dokumente - Präzise, vertraulich und einfach

Pars Lingua bietet professionelle Übersetzungsdienste für medizinische Dokumente an, einschließlich beglaubigter Übersetzungen. Bei der Übersetzung Ihrer Dokumente übertragen wir sorgfältig und präzise alle wichtigen Details und Informationen. Ein herausragendes Merkmal der beglaubigten Übersetzungen bei Pars Lingua ist der Schutz Ihrer Privatsphäre. Das bedeutet, dass wir Ihre Dokumente unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen schnell, präzise und vertraulich übersetzen.

Wir ermöglichen Ihnen den einfachen Zugang zur beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente ins Deutsche über unser Online-System. Um den Übersetzungsprozess zu starten, können Sie Ihre PDF-Dokumente über das untenstehende Formular hochladen und senden. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot und können den Übersetzungsprozess online beginnen.

Pars Lingua verfügt über erfahrene und von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannte offizielle Übersetzer für medizinische Dokumente. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen renommierten Institutionen und Behörden akzeptiert und anerkannt. Wir gewährleisten höchste Qualität und Genauigkeit, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Dokumente korrekt und präzise übersetzt werden.


Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

1. Angebotsanfrage

2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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