top of page

Big Title

undefined&undefined
undefined&undefined

Paschtu-Dokumente

Wenn Sie eine offizielle Übersetzung Ihrer afghanischen Dokumente ins Deutsche benötigen, ist Pars Lingua der spezialisierte Anbieter für beglaubigte Übersetzungen aus den Sprachen Dari und Paschtu ins Deutsche.

Bei Pars Lingua legen wir großen Wert auf Genauigkeit und die Besonderheiten des Originaltextes. Unser Übersetzungszentrum verfügt über offizielle und erfahrene Übersetzer, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Alle von Pars Lingua beglaubigten Übersetzungen werden von renommierten und anerkannten Institutionen und Behörden akzeptiert.

Wir sind stolz darauf, dass Pars Lingua das erste offizielle Übersetzungszentrum für die Sprachen Persisch und Dari in Deutschland ist, das seinen Kunden eine vollständige Online-Zugänglichkeit während des gesamten Prozesses der beglaubigten Übersetzung bietet. Mit Hilfe des untenstehenden Formulars können Sie ganz einfach Ihre PDF-Dokumente hochladen und den Übersetzungsprozess online starten, indem Sie ein individuelles Angebot erhalten. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt in allen Phasen Ihrer Bestellung.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

1. Angebotsanfrage

2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

RequetFormGerSub
bottom of page