top of page

Big Title

undefined&undefined
undefined&undefined

Geburtsurkunde (Tazkira)

Pars Lingua ist stolz darauf, ein spezialisiertes Zentrum für beglaubigte Übersetzungen afghanischer Dokumente, wie z.B. Personalausweise oder andere Identitätsdokumente, ins Deutsche zu sein. Mit unserem einfachen Online-Formular können Sie den Prozess der beglaubigten Übersetzung durch das Hinzufügen Ihrer PDF-Dokumente starten und ein individuelles Angebot erhalten.

Pars Lingua verfügt über offizielle und hochqualifizierte Übersetzer, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind bei allen Institutionen und Behörden anerkannt und gültig.

Wir sind stolz darauf, dass Pars Lingua das erste Übersetzungszentrum für Persisch und Dari in Deutschland ist, das einen Online-Zugang während des gesamten Prozesses der beglaubigten Übersetzung für unsere Kunden ermöglicht.

Bei Pars Lingua legen wir großen Wert auf die genaue Beachtung von Details und Merkmalen der Originaltexte bei der beglaubigten Übersetzung afghanischer Dokumente. Eine beglaubigte Übersetzung muss vollständig sein und darf keine Teile des Dokuments auslassen.

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind bei allen renommierten Institutionen und Behörden akzeptiert. Pars Lingua verfügt über offizielle und spezialisierte Übersetzer, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

1. Angebotsanfrage

2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

RequetFormGerSub
bottom of page