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Diplom

Pars Lingua Translation Service bietet Ihnen eine professionelle und seriöse beglaubigte Übersetzung afghanischer Dokumente ins Deutsche. Unser Übersetzungszentrum ermöglicht es Ihnen, den Übersetzungsprozess einfach und bequem online zu starten, indem Sie Ihre Dokumente im PDF-Format an uns senden und ein individuelles Angebot erhalten.

Wir verfügen über offizielle und spezialisierte Übersetzer, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Alle von Pars Lingua beglaubigten Übersetzungen sind bei renommierten Behörden und Organisationen akzeptiert. Zu unseren Dienstleistungen für beglaubigte Übersetzungen gehören Diplome, Zertifikate, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Arbeitszeugnisse und andere afghanische Dokumente, die ins Deutsche übersetzt werden müssen.

Bei Pars Lingua legen wir großen Wert auf Präzision und Beachtung der Details und Merkmale des Originaltextes. Eine beglaubigte Übersetzung muss vollständig sein und kann nicht nur einen Teil des Dokuments abdecken. Darüber hinaus schätzen wir den Schutz der Privatsphäre unserer Kunden, und Ihre Informationen sind bei uns sicher aufbewahrt.

Lassen Sie Pars Lingua Ihr zuverlässiger Partner für beglaubigte Übersetzungen afghanischer Dokumente ins Deutsche sein. Kontaktieren Sie uns noch heute und überzeugen Sie sich von der Einfachheit unseres Online-Systems!

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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