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Andere afghanische Dokumente

Beglaubigte Übersetzung afghanischer Dokumente - Professionell und vertrauenswürdig

Pars Lingua ist stolz darauf, das erste Übersetzungszentrum für beglaubigte Übersetzungen in den Sprachen Persisch - Farsi und Dari (Afghanisch)- in Deutschland zu sein, das seinen Kunden die Möglichkeit bietet, den gesamten Prozess der beglaubigten Übersetzung online abzuwickeln. Um eine Übersetzungsbestellung zu starten, können Sie einfach Ihre PDF-Dokumente hochladen, das untenstehende Formular ausfüllen und nach Erhalt eines individuellen Angebots Ihre Übersetzungsbestellung online aufgeben.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist eine wichtige Eigenschaft von Pars Lingua. Wir gewährleisten eine schnelle, präzise und vertrauenswürdige Übersetzung Ihrer Dokumente, indem wir vollständig die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre einhalten.

Unsere Übersetzer sind offiziell anerkannt und von den Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Alle beglaubigten Übersetzungen von Pars Lingua werden von renommierten Behörden und Organisationen akzeptiert.

Es ist wichtig zu beachten, dass alle beglaubigten Übersetzungen vollständig sein müssen und eine beglaubigte Übersetzung nicht nur einen Teil des Dokuments abdecken kann. Stattdessen müssen alle Informationen des Originaldokuments in der beglaubigten Übersetzung enthalten sein.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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