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Andere iranische Dokumente

Beglaubigte Übersetzung iranischer Dokumente - Professionell, zuverlässig und benutzerfreundlich

Pars Lingua widmet sich der beglaubigten Übersetzung iranischer Dokumente ins Deutsche. Insbesondere im Bereich der iranischen Dokumentenübersetzung bieten wir vertrauenswürdige und professionelle Dienstleistungen an.

Unser Übersetzungszentrum nutzt fortschrittliche Technologie, um Online-Services anzubieten, und ist das erste Zentrum für offizielle Übersetzungen in der persischen Sprache in Deutschland, das Ihnen einen vollständigen Online-Zugriff auf beglaubigte Übersetzungsdienste ermöglicht. Sie können Ihre Dokumente problemlos hochladen, ein individuelles Angebot erhalten und den Übersetzungsprozess online starten.

Bei der Übersetzung Ihrer Dokumente übertragen wir alle Details und wichtigen Informationen sorgfältig und präzise. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist ein zentraler Aspekt der beglaubigten Übersetzung bei Pars Lingua. Dies bedeutet, dass wir Ihre Dokumente unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen schnell, genau und vertrauensvoll übersetzen.

Pars Lingua verfügt über erfahrene und gerichtlich anerkannte offizielle Übersetzer, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Alle von Pars Lingua beglaubigten Übersetzungen werden von renommierten und anerkannten Behörden und Organisationen akzeptiert.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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