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Abschlusszeugnis

Beglaubigte Übersetzung afghanischer Dokumente - Professionell und zuverlässig

Pars Lingua bietet professionelle und spezialisierte beglaubigte Übersetzungsdienste für afghanische Dokumente ins Deutsche an. Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Zeugnisses ins Deutsche benötigen, kontaktieren Sie uns. Bei Pars Lingua legen wir großen Wert auf Genauigkeit und Aufmerksamkeit für Details und Merkmale des Originaltextes. Eine beglaubigte Übersetzung muss vollständig, qualitativ hochwertig und als akzeptabler Teil des Dokuments sein.

Unser Übersetzungszentrum verfügt über offizielle und spezialisierte Übersetzer, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Beglaubigte Übersetzungen von Pars Lingua werden von allen renommierten und akzeptierten Institutionen und Behörden anerkannt.

Mit unserer fortschrittlichen Online-Plattform können Sie den Prozess der beglaubigten Übersetzung bequem online starten. Laden Sie einfach Ihre PDF-Datei des Zeugnisses über das untenstehende Formular hoch und senden Sie es an uns. Wir werden Ihnen einen Preis und die Kosten für die Übersetzung berechnen.

Vertrauen Sie Pars Lingua als Experten für beglaubigte Übersetzungen afghanischer Dokumente in Deutschland.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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