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Nachlassdokumente

Beglaubigte Übersetzung iranischer Dokumente - Professionell und zuverlässig

Pars Lingua bietet stolz hochwertige beglaubigte Übersetzungsdienste für iranische Dokumente gemäß internationalen Standards an.

Insbesondere bei der Übersetzung von Erbschaftsunterlagen und rechtlichen Dokumenten ist Fachwissen und Expertise erforderlich. Pars Lingua garantiert Ihnen eine vollständige und fehlerfreie beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente ins Deutsche. Unser Übersetzungszentrum verfügt über erfahrene und hochqualifizierte offizielle Übersetzer, die von den obersten Gerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Alle von Pars Lingua beglaubigten Übersetzungen werden von renommierten Behörden und Organisationen akzeptiert.

Bei Pars Lingua legen wir großen Wert auf den Schutz Ihrer Privatsphäre. Ihre persönlichen Informationen und Dokumente werden unter allen Umständen vertraulich behandelt und bewahrt. Mit strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleisten wir eine schnelle, präzise und vertrauenswürdige beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.

Durch unsere benutzerfreundliche Online-Plattform können Sie problemlos auf beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente ins Deutsche zugreifen. Laden Sie einfach Ihre PDF-Dokumente über das untenstehende Formular hoch und starten Sie den Übersetzungsprozess online, nachdem Sie ein individuelles Angebot erhalten haben.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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