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Rechtsdokumente

Professionelle und beglaubigte Übersetzung iranischer Dokumente in Deutschland - Pars Lingua Übersetzungsdienst

Mit Pars Lingua können Sie den Übersetzungsprozess für Ihre Dokumente ganz einfach und bequem online starten, indem Sie Ihre PDF-Dateien hochladen und ein individuelles Angebot erhalten. Als führendes Übersetzungszentrum für offizielle persische Dokumente in Deutschland bieten wir unseren Kunden einen vollständigen Online-Zugang zu beglaubigten Übersetzungsdiensten.

Profitieren Sie von unseren professionellen und beglaubigten Übersetzungen iranischer Dokumente ins Deutsche, insbesondere im sensiblen Bereich der juristischen Unterlagen. Pars Lingua steht für vertrauenswürdige und hochwertige Dienstleistungen. Darüber hinaus bieten wir auch beglaubigte Übersetzungen anderer iranischer Dokumente an, wie Geburtsurkunden, behördliche Schreiben, Gerichtsurteile sowie schnelle Übersetzungen iranischer Dokumente ins Deutsche.

Bei Pars Lingua wird die Übersetzung Ihrer Dokumente mit äußerster Genauigkeit und unter Berücksichtigung aller spezifischen Merkmale einer beglaubigten Übersetzung durchgeführt. Wir achten darauf, alle wichtigen Details und Inhalte Ihrer Dokumente sorgfältig zu bewahren.

Ihre Privatsphäre hat bei uns höchste Priorität. Daher können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre persönlichen Informationen streng vertraulich behandelt werden. Mit Pars Lingua erhalten Sie eine schnelle, präzise und zuverlässige beglaubigte Übersetzung iranischer Dokumente in Deutschland.


Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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