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Immobilienunterlagen

Professionelle und beglaubigte Übersetzung iranischer Dokumente in Deutschland

Die Bedeutung von Immobilienunterlagen kann nicht unterschätzt werden. Aus diesem Grund führen wir im Pars Lingua Übersetzungsdienst die offizielle Übersetzung von Dokumenten mit vollständiger Genauigkeit und Sorgfalt durch, wobei alle Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

Eine herausragende Eigenschaft des Pars Lingua Übersetzungsdienstes ist der Schutz Ihrer Privatsphäre. Wir versichern Ihnen, dass Ihre persönlichen Informationen während des Übersetzungsprozesses vollständig vertraulich behandelt werden.

Bei Pars Lingua übersetzen wir iranische Dokumente ins Deutsche mit hoher Präzision und Raffinesse. Unser Team besteht aus anerkannten und spezialisierten offiziellen Übersetzern, die von den Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland bestätigt wurden. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen Behörden und Institutionen akzeptiert.

Sie können den Übersetzungsprozess ganz einfach und online starten, indem Sie uns Ihre PDF-Dokumente über das unten stehende Formular zusenden. Sie erhalten ein individuelles Preisangebot und können die Übersetzungsbestellung online aufgeben.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

1. Angebotsanfrage

2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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