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Amtsbriefe

Professionelle und beglaubigte Übersetzung iranischer Dokumente ins Deutsche bei Pars Lingua Übersetzungsdienst

Pars Lingua bietet hochwertige und zuverlässige Übersetzungsdienste für iranische Dokumente ins Deutsche an, insbesondere im Bereich sensibler Unterlagen wie behördlicher Schreiben. Als erstes Online-Übersetzungszentrum für offizielle persische Dokumente in Deutschland ermöglichen wir unseren Kunden einen umfassenden und bequemen Online-Zugang zu beglaubigten Übersetzungen. Die Kosten für die Dokumentenübersetzung variieren je nach Art und Umfang der Unterlagen. Sie können uns Ihre PDF-Dokumente bequem übermitteln, indem Sie das folgende Formular ausfüllen und den Übersetzungsprozess online starten, nachdem Sie ein individuelles Angebot erhalten haben.

Zu den weiteren Dienstleistungen von Pars Lingua Übersetzungsdienst gehören beglaubigte Übersetzungen anderer iranischer Dokumente ins Deutsche, Übersetzung von Geburtsurkunden, behördlichen Unterlagen und Eilübersetzungen iranischer Dokumente ins Deutsche.

Bei Pars Lingua führen wir sorgfältige und fachgerechte Übersetzungen gemäß den Prinzipien und Merkmalen beglaubigter Übersetzungen durch. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen alle offiziellen Übersetzungen vollständig sein, und wir legen großen Wert auf die strikte Einhaltung dieses Grundsatzes für alle beglaubigten Übersetzungen. Darüber hinaus wird Ihre Privatsphäre bei Pars Lingua Übersetzungsdienst streng geschützt. Mit Pars Lingua erhalten Sie eine schnelle, präzise und vertrauenswürdige beglaubigte Übersetzung Ihrer iranischen Dokumente in Deutschland.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

1. Angebotsanfrage

2. Bestellbestätigung

3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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