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Führerschein

Beglaubigte Übersetzung afghanischer Dokumente - Professionell und zuverlässig

Pars Lingua ist ein spezialisiertes und professionelles Übersetzungszentrum für beglaubigte Übersetzungen afghanischer Dokumente ins Deutsche. Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins ins Deutsche benötigen, kontaktieren Sie uns. Bei Pars Lingua legen wir großen Wert auf Genauigkeit und Beachtung der Details und Merkmale des Originaltextes, um sicherzustellen, dass Ihre beglaubigte Übersetzung vollständig und akzeptabel ist.

Unser Übersetzungszentrum verfügt über offizielle und erfahrene Übersetzer, die von den Bundesgerichten der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind. Beglaubigte Übersetzungen von Pars Lingua werden von renommierten und akzeptierten Institutionen und Behörden verwendet.

Durch das Ausfüllen des untenstehenden Formulars können Sie Ihre PDF-Dokumente hochladen und den Preisvorschlag erhalten, um den beglaubigten Übersetzungsprozess online zu starten.

Vertrauen Sie auf Pars Lingua für professionelle beglaubigte Übersetzungsdienste Ihrer afghanischen Dokumente ins Deutsche. Wir stellen sicher, dass Ihre beglaubigte Übersetzung pünktlich und in hoher Qualität geliefert wird.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

Ist eine teilweise Übersetzung erlaubt?

Grundsätzlich ist eine teilweise beglaubigte Übersetzung nicht erlaubt!
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der Inhalt des Ausgangsdokumentes vollständig in die Zielsprache übertragen werden und der ermächtigte Übersetzer bestätigt und bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Stempel die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung (§ 142 Abs. 3 ZPO).

Sollte die Vorlage oder die Übersetzung des gesamten Dokumentes nicht möglich oder aus zugelassen Gründen nicht erforderlich sein, so ist der Übersetzer verpflichtet die Unvollständigkeit der Übersetzung in seiner Beglaubigungsformel deutlich zu machen.

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3. Auftragserfüllung

4. Lieferung der Übersetzung

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