Dolmetscher-/ und Übersetzungsdienst
für alle Sprachen
Vorgehensweise - Übersetzungsdienste
Gerne erklären wir Ihnen den Vorgang Schritt für Schritt:
1. Das Honorar für Übersetzungsdienstleistungen hängt von verschiedenen Faktoren wie Art, Umfang und Schwierigkeit des Ausgangstextes usw. ab. Reichen Sie Ihre Unterlagen daher bitte zuerst per e-Mail oder via WhatsApp bei uns ein.
1.a. Bei umfangreichen oder sehr vertraulichen Übersetzungsgegenständen ist ein individueller Kostenvoranschlag oder persönliche Vorsprache in unserem Büro möglich. Sie können gerne sofort online einen Termin mit uns vereinbaren.
1.b. Falls Sie einen gesonderten Kostenvoranschlag, z.B. zur Vorlage bei Behörden brauchen, klicken Sie bitte hier.
1.c. Gegen Aufpreis ist die Ausstellung von weiteren Exemplaren der Übersetzungen (z.B. als Zweitexemplar oder Ersatz für beglaubigte Kopien) möglich. Beim Bedarf sprechen Sie uns bitte an.
1.d. Sollten Sie ebenfalls die Apostille bzw. Überbeglaubigung oder Legalisierung (Auslandsbeglaubigung) für Ihre beglaubigten Übersetzungen benötigen, können wir diese für Sie einholen. Der gerichtliche Vorgang kann je nach Gericht zwischen zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Wenn Sie uns dann gleichzeitig mit der Einholung der Apostille bzw. Überbeglaubigung oder Legalisierung beauftragen, können wir durch die unmittelbare Übersendung der beglaubigten Übersetzungen und Antragsstellung die Gesamtdauer verkürzen. Nach der Apostille usw. können die Übersetzungen je nach Ihrem Wunsch direkt vom Gericht an Ihre Anschrift versendet oder nach Terminvereinbarung in unserem Büro in Duisburg abgeholt werden.
2. Wir prüfen die Schriftstücke und werden Ihnen nach kürzester Zeit ein Angebot mit Angaben zu Honorar und Lieferzeit zukommen lassen.
3. Im Falle Ihrer Auftragszusage und nach dem Erhalt der Übersetzungsgegenstände senden wir Ihnen eine Zahlungsaufforderung mit unserer Bankverbindung zu.
3.a. Die Übersetzungen werden erst nach vollständigem Zahlungseingang bearbeitet und übersandt.
3.b. Für deutsche Ämter und Behörden sowie die in Deutschland ansässigen Firmen und Instituten ist die Vorkasse nicht unbedingt erforderlich. I.d.R. erhalten sie Ihre Rechnung samt der Leistungslieferung und können diese fristgerecht begleichen.
3.c. Sollten Sie uns Unterlagen per Post zusenden müssen, erhalten Sie nach Ihrer Auftragszusage automatisch unsere Postanschrift mit entsprechender Anleitung. Bei eventueller Sendung von Originaldokumenten und wichtigen Schriftstücken nutzen Sie zu Ihrer Sicherheit bitte unbedingt den Einschreiben-Einwurf.
3.d. Bei persönlicher Abgabe Ihrer Dokumente in unserem Büro in Duisburg (nach vorheriger Terminabsprache) können Sie das Honorar dort in bar bezahlen.
3.e. Sollte Ihnen ein Bewilligungsbescheid z.B. von einem Job-Center vorliegen, könnte auch diese vorläufig genügen. In diesem Fall muss dieser Bescheid an uns gerichtet sein und uns vorgelegt werden.
4. Anschließend werden Ihre Übersetzungen in der angegebenen Frist fertiggestellt und Ihnen übersandt. Bei der Sendung von beglaubigten Übersetzungen mit Originaldokumenten erfolgt der Rückversand standardmäßig per Einschreiben. Sie können Ihre Dokumente und Übersetzungen aber auch nach vorheriger Terminvereinbarung in unserem Büro in Duisburg abholen.
